Gericht in der Kneipe? Das war im und nach dem Mittelalter der Regelfall. Erst später wurden Justizhäuser gebaut. Der Editor dieser Geschichts-Compilation, selbst langjähriger ehrenamtlicher Richter (1977-2012), erlebte anfangs der 1980er Jahre eine Sitzung des Duisburger Sozialgerichtes im alten Dinslakener Bahnhofhotel. Da die Gerichtsveranstaltung auch für den Wirt Egon K. ungewöhnlich war, fragte er "die gnädige Frau Vorsitzende" ob er denn eine Lokalrunde bringen solle. Die Frage kam zur rechten Zeit, denn ein wartender Zeuge hatte bereits am Tresen Platz genommen. Natürlich gab es keinen Alkohol für das Gericht, die Kläger und Beklagten. "cui bono*", erstmals von dem Römer Cicero gefragt, beantwortete das Gericht mit: dem Wirt... obwohl er zurecht meinte "in vino veritas" Die Frage Cui bono? (lateinisch für Wem zum Vorteil?) – gelegentlich auch als „Qui bono?“ (qui ist die vorklassische Form von cui) zitiert – ist ein geflügeltes Wort, mit dem ausgedrückt wird, dass bei einem Verbrechen der Verdacht am ehesten auf denjenigen fällt, der daraus den größten Nutzen zieht. „Coram
iudice et in alto mare in manu dei soli sumus.“ („Vor Gericht und auf hoher
See sind wir allein in Gottes Hand“)
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